Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gerichtshof hat seine Auffassung bereits in verschiedenen mit der Wiedervereinigung in Verbindung stehenden Fälle geäußert. Er hat dabei sowohl den geschichtlichen Zusammenhang, als auch die großen Aufgaben berücksichtigt, denen sich die deutsche Gesetzgebung, bei der Regelung des Übergangs von einem kommunistischen Regime zu einem demokratischen System gegenübersah. Dabei mussten die deutschen Gerichtsbarkeiten Grundentscheidungen zum Wohle der Allgemeinheit fällen. Hierbei besitzt der Staat einen großen Auslegungsspielraum. Die Beschwerdeführer erhofften sich, ihre Güter zurück oder einen Ausgleich zu erhalten. Diese Hoffnung hatte keine zuverlässige Grundlage in der Rechtsprechung. Deshalb ist der Europäische Gerichtshof der Meinung, dass die Beschwerdeführer nicht Inhaber von ausreichend nachgewiesenen und dadurch einklagbaren Ansprüchen waren. Daher erklärt der Gerichtshof diese Beschwerde für unzulässig.