Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Juristische Fakultät Universität Würzburg), Veranstaltung: Europarechtliches Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahre 1957 begann ein Prozess in Europa, der zum Zusammenwachsen der europäischen Völker nach dem Zweiten Weltkrieg geführt hat. Durch die immer intensivere Zusammenarbeit nicht nur im wirtschaftlichen und militärischen Bereich, sind vielfältige Betätigungsfelder entstanden, die nicht mehr nur nati-onalstaatlich, sondern vielmehr gemeinschaftlich bewerkstelligt werden müssen. Im Jahre 1992 haben die Mitgliedsstaaten den Maastrichter Unionsvertrag unterzeichnet, welcher die Europäische Union als gemeinsames Dach geschaffen hat . Die Staaten von Europa haben sich nunmehr zu einem Staatenbund zusammengeschlossen , der nicht nur auf völkerrechtli-cher Ebene im Zuge der intergouvernementalen Zusammenarbeit funktioniert, sondern im Wege der Supranationalität eigene Zuständigkeiten zugewiesen bekommen hat. Neben der ersten Säule, unter der die Gemeinschaften subsumiert werden, wurden die Bereiche ge-meinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die polizeiliche und justizielle Zu-sammenarbeit in Strafsachen (PJZS) fest verankert. Im Nachfolgenden soll dabei näher auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, speziell den Europäischen Haftbefehl eingegangen werden. Es soll die Rechtsentwicklung des Auslieferungsrechts bis zum Rahmenbeschluss vom 13.06.2002 des Rates dargestellt werden. Des Weiteren werden die grundlegenden Prinzipien der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen dargelegt und deren Rolle für den Schutz der Menschenrechte bewertet. Darüber hinaus wird eine verfassungsrechtliche Würdigung des Europäischen Haftbefehls im Lichte der Grundrechte versucht. Zuletzt soll ein Ausblick gegeben werden und auf die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes für die Europäische Union eingegangen werden.
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