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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Verfassung für Europa Die Europäische Union steht vor großen Veränderungen. Die jetzige Situation zeichnet sich durch einen unmerklichen Zentralisierungsprozess vieler Politikbereiche auf europäischer Ebene aus. Hieraus ergeben sich Handlungszwänge, die unsichere Grundlage der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Union durch eine klare Festschreibung politischer Rahmenbedingungen zu ersetzen. Die Struktur der Union beruht noch immer auf den…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Verfassung für Europa Die Europäische Union steht vor großen Veränderungen. Die jetzige Situation zeichnet sich durch einen unmerklichen Zentralisierungsprozess vieler Politikbereiche auf europäischer Ebene aus. Hieraus ergeben sich Handlungszwänge, die unsichere Grundlage der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Union durch eine klare Festschreibung politischer Rahmenbedingungen zu ersetzen. Die Struktur der Union beruht noch immer auf den Institutionen der EGKS1, die es gilt zu reformieren, um den Herausforderungen der Europäischen Union mit 25 oder mehr Mitgliedern im 21. Jahrhundert gerecht zu werden. Der Konvent hat vorbereitet, was die europäische Union für den dynamischen Wandel braucht: Die Entwicklung einer Verfassung, um Europa eine gemeinsame Identität zu geben. Der vom Europäischen Konvent vorgelegte Entwurf für eine Verfassung für Europa macht deutlich, dass nach einem 50-jährigen Integrationsprozess eine Vergewisserung über eine Konstitutionalisierung der Europäischen Union notwendig wird. Der Begriff der Verfassung scheint hier in zunehmendem Maße nicht auf ausschließlich souveräne Staaten anwendbar, sondern auch auf ein Ensemble von Staaten, die in einer Verflechtung unter einer gemeinsamen Verfassung verbunden sind. Daher ist die Verfassung von Europa kein einmaliger Prozess, der nun möglich wird, vielmehr hat der Konstitutionalisierungsprozess schon mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 begonnen. In den vorangegangenen Reformen der Verträge5 wurde die Europäische Union weder auf wachsende globale Strukturen noch auf das Anwachsen auf 25 oder gar 28 Staaten vorbereitet. Auf den Sitzungen des ER wurden immer neue Bestimmungen angefügt oder Bestandteile erweitert, so dass eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten oder zwischen den supranationalen Organen und Institutionen nicht mehr eindeutig wird. Der institutionelle Rahmen der EU ist ein Flickenteppich und wird den Anschein der Willkür nicht mehr los. Der Konvent zur Reform der Europäischen Union hat innerhalb von siebzehn Monaten einen umfangreichen "Vertrag über eine Verfassung für Europa" mit 465 Artikeln, Protokollen und Erklärungen ausgearbeitet und dem Präsidenten des Europäischen Rates am 18. Juli 2003 in Rom überreicht.

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