Bei einer breit angelegten Untersuchung der gesellschaftlichen Erwartungen an die landwirtschaftliche Tierhaltung hat sich herausgestellt, dass die in der Bevölkerung vorherrschenden Moral- und Gerechtigkeitsvorstellungen zum Umgang mit Tieren nicht mit der ethischen Konzeption des Tierschutzrechts ("vernünftiger Grund") übereinstimmen. Anknüpfend an die historische Entwicklung der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Tierschutzrecht demonstriert der Autor, wie sich 1972 ein subtiler Denkfehler in das Tierschutzgesetz einschleichen konnte. Der folgenreiche Fehler wird in politischer, philosophischer und juristischer Hinsicht untersucht und die ethisch korrekte Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung im außermenschlichen Bereich an zahlreichen Beispielen erläutert. Es ist zu erwarten, dass die Rekonstruktion einer dem Moral- und Gerechtigkeitsempfinden entsprechenden Verhältnismäßigkeitsprüfung Auswirkungen auf das Rechtsverständnis im Tier-, Natur- und Umweltschutz haben wird.
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