Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit sich die Folgen eines niedrigen Bezugspreises für die Bestandsaktionäre auf die Zulässigkeit von Bezugsrechtskapitalerhöhungen auswirken. Dem sog. faktischen Bezugszwang liegt die Überlegung zugrunde, dass die Aktionäre zur Vermeidung einer Verwässerung faktisch gezwungen sein könnten, ihr Bezugsrecht auszuüben. Der Autor widmet sich den Grundlagen, Voraussetzungen und Folgen des faktischen Bezugszwangs. Dabei zeigt er auf, dass es sich beim faktischen Bezugszwang um eine Rechtsfigur handelt, die im Einzelfall den Handlungsspielraum bei der Festlegung des Bezugspreises beschränken kann und die mit den bewährten Mitteln des Aktienrechts einzufangen ist.
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