Matthias Jacobs untersucht die Zulässigkeitsvoraussetzungen der zivilprozessualen Feststellungsklage und ihre historischen und teleologischen Grundlagen. Die Tatbestandsmerkmale des § 256 Abs. 1 ZPO - das Rechtsverhältnis und das rechtliche Interesse - werden heute allzu großzügig interpretiert. Man bedient sich ihrer oft nur noch als Leerformeln; die Ergebnisse werden statt dessen von Billigkeitserwägungen oder prozeßökonomischen Überlegungen getragen. Die damit verbundene Ausweitung der Rechtsschutzzone der Feststellungsklage ist durch einen Bedeutungsverlust des Rechtsverhältnisses sowie eine Flucht in das Feststellungsinteresse gekennzeichnet. Viele Feststellungsurteile rücken damit in die Nähe von Rechtsgutachten, für die Gerichte nicht zuständig sind. Der Autor legt die Schwachpunkte der überkommenen Dogmatik offen, arbeitet den materiellrechtlichen Substanzverlust der Feststellungsklage auf und versucht, die Rechtsschutzzone des § 256 Abs. 1 ZPO durch eine Rückbindung an das materielle Recht schärfer als bislang zu konturieren und einzugrenzen. Der Abschied von der prozessualen Deutung der Feststellungsklage macht den Weg frei zu einer Rückbesinnung auf das Tatbestandsmerkmal des Rechtsverhältnisses und einer Entlastung des Feststellungsinteresses. ist Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School, Hamburg.
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