Essay aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Region: Afrika, Note: 1,3, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar: "Verbrechen erinnern" in Gerichtsverfahren, Historiographie und Erinnerungsolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: „Verbrechen erinnern“ lautet nicht nur die Modulbeschreibung dieses Studium Fundamentale Seminars, sondern impliziert vor allem die zwingende Notwendigkeit, sich mit vergangenen Genoziden auseinanderzusetzen, um einerseits Verantwortung zu übernehmen und sich zugleich an die zahlreichen getöteten Menschen, deren Hinterbliebene und an das damit verbundene endlose Leid und den Schmerz zu erinnern und dessen zu gedenken. Kurzum eine Schuld zur Verpflichtung Erinnerungspolitik zu betreiben, um dadurch eine notwendige Aufarbeitung zu gewährleisten. So auch für den Genozid an den Herero und Nama 1904 – 1908. Warum insbesondere die deutsche Bundesregierung – als höchste Ebene der Exekutive – nach über hundert Jahren immer noch bestreitet, dass es sich bei der brutalen Niederschlagung des Aufstandes der ausgebeuteten Volksgruppen der Herero und Nama, durch deutsche Kolonialtruppen um einen bestialischen Völkermord handelte und dies euphemistisch mit der erst später in Kraft getretenen UN-Resolution 260 A (III) begründet, ist nicht nur unfassbar, sondern vor allem beschämend, weshalb diese Problematik thematisiert werden muss. Denn an Verbrechen gehört erinnert. Hier vor allem an die 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama – Kinder, Frauen, Männer, jung und alt. Menschen. Primär stellt dieses Essay den Versuch dar, die Frage zu beantworten, ob es ein Genozid war und Wiedergutmachung notwendig ist und wie diese aussehen könnte? Daher lautet meine These: Die Bundesregierung verleugnet einen Völkermord und verharmlost die damit geschehenen Gräueltaten. Darüber hinaus entzieht sie sich bis heute ''erfolgreich'' einer finanziellen Entschädigung der Nachkommen – zu Unrecht. Zunächst werde ich die schrecklichen Geschehnisse kurz nachzeichnen und anhand des Vernichtungs-Befehls des befehlshabenden Generalleutnant Lothar von Trotha untermauern, dass es sich eindeutig um einen Genozid gehandelt hat. Anschließend wird die juristische Problematik, bezüglich der erst 1955 für Deutschland in Kraft getretenen „UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ beleuchtet und diskutiert, wobei sowohl die Wiedergutmachung an den Opfern der Shoa als auch die „fundamentalen Menschenrechte“ ins Feld geführt werden, um daraus abzuleiten, dass die Bundesregierung endlich für diesen Genozid offiziell Verantwortung übernehmen sowie gebotene Entschädigungen – ideell und materiell – leisten sollte, ja muss.