Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Hochschule für Philosophie München, Veranstaltung: Seminar: Thomas von Aquin - Recht und Gesetz, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit setzt sich zum Ziel, den Gerechtigkeitsbegriff, den Thomas von Aquin in seiner Summa Theologiae II-II, q. 57, a. 1 und q. 58, a. 1- a. 3 darlegt, zu beleuchten und seine Aktualität dem heutigen Verständnis zugänglich zu machen. Die Vorgehensweise orientiert sich dabei an den vier inhaltlichen Rücksichten, unter denen Thomas den Begriff der Gerechtigkeit in den angegebenen Abschnitten seiner Summa Theologiae untersucht. So widmet sich das erste Kapitel dieser Seminararbeit dem Verhältnis der Gerechtigkeit zu ihrem Gegenstand, dem Recht, in seiner materialen Hinsicht als zustehender Anspruch des mitmenschlichen Gegenübers und in seiner formalen Hinsicht als Rechtheit der Gerechtigkeit. Das zweite Kapitel erläutert, ausgehend von der aristotelisch-thomistischen Definition der Gerechtigkeit als habitus im ersten Artikel der 58. Qaestio, die Frage, auf welche Weise die Gerechtigkeit, ihrem Wesen angemessen, zu Verwirklichung und Ausdruck findet. Verwirklichte Gerechtigkeit schließlich hat stets soziale Bedeutung. Diese soziale Funktion von Gerechtigkeit behandelt das dritte Kapitel. Dabei findet sowohl die ausgleichschaffende als auch die gemeinwohlfördernde Funktion der Gerechtigkeit Berücksichtigung. Anschließend ordnet das letzte Kapitel die Gerechtigkeit in ihren tugendethischen Kontext ein. Es beantwortet die Frage, worin die hohe Stellung der Gerechtigkeit unter den Tugenden wurzelt und welche Forderungen sie unter diesem Gesichtspunkt an den Menschen stellt. In einem Fazit findet sich am Schluß dieser Seminararbeit eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse sowie ein Gesichtspunkt notwendiger Kritik gegenüber dem Gerechtigkeitsverständnis des Aquinaten. Der Gerechtigkeitsbegriff des Thomas von Aquin in seiner Summa Theologiae II-II, q. 57, a. 1 und q. 58, a. 1 - a. 3 1. Die Gerechtigkeit und das Recht als ihr Gegenstand "Das ,Recht' ist so genannt, weil es das Gerechte ist." 1 Dieses Zitat des Kirchenvaters Isidor von Sevilla, dessen sich Thomas von Aquin bedient, zeigt deutlich das Verständnis des Aquinaten vom Begriff "Recht". "Recht" ist adäquat zum lateinischen "iustum" das "Richtige", das, was in einer Sache gerecht wird. Das Recht ist somit " [...] die Rechtheit der Gerechtigkeit [...], gerade das also, worin die Tätigkeit der Gerechtigkeit ihren Abschluß findet." 2 Diese Rechtheit der Gerechtigkeit zielt auf Angelegenheiten, die nicht in erster Linie den Handelnden selbst betreffen, sondern sein mitmenschliches
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.