Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal (Fachbereich A: Geistes- und Kulturwissenschaften), Veranstaltung: Reinhart Fuchs, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Vorbemerkung Diese Arbeit betrachtet die Darstellung von Recht und Rechtsbeschreibung in dem von Heinrich der Glîchezâre Ende des 12. Jahrhunderts verfassten mittelalterlichen Tierepos „Reinhart Fuchs“. Der Darstellung des Gerichtstages in Hinblick auf eine mögliche Einordnung des Epos als Rechtssatire kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, weshalb das Hauptaugenmerk daher dem dritten und finalen Teil des Werkes gewidmet ist. Die Frage nach der Einordnung des Werkes als Satire macht neben der Betrachtung des Gerichtstages auch den Vergleich zwischen üblichem Recht jener Zeit und dem von Heinrich dargestellten Gerichtstag notwendig, da erst hierdurch eine Intention des Autors erkennbar werden kann. Die Kenntnis des Werkes gilt dabei als vorausgesetzt. 1.1 Unterteilung des Werkes in drei Abschnitte Ein nicht näher bekannter Autor namens Heinrich der Glîchezâre verfasste Ende des 12. Jahrhunderts (siehe 2.) den ,,Reinhart Fuchs" und damit das erste deutschsprachige Tierepos. Die Verserzählung rund um das höfische Leben hat den arglistigen Fuchs Reinhart als Hauptfigur, welcher sich mit Gerissenheit und Schläue aus allerlei brenzligen Situationen rettet und schließlich über seine Widersacher triumphiert. Das Werk ist in drei Teile gegliedert und umfasst insgesamt 2248 Verse, zuzüglich einer Schlussbemerkung des Überarbeiters. Der erste Abschnitt (Verse 13 - 384) befasst sich in Form eines Schwankes mit dem Ansinnen des Fuchses an Beute zu gelangen, wobei er jedoch scheitert. Auch wenn bereits die Listigkeit des Fuchses deutlich wird, sind seine Mühen noch nicht erfolgreich. Dem Leser wird somit zunächst ein angenehmes Bild vom Fuchs zuteil.