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Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,2, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor rund einem Jahr am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Die Verhandlungen dauerten über drei Jahre. Das erste Mal auf die Tagesordnung wurde es 1997 durch einen Antrag der SPD-Oppositionsfraktion im Bundestag gesetzt. Es sollte aber noch zwei Jahre dauern, bis das Thema ganz oben auf der politischen Tagesordnung stand. Mit dem Regierungsantritt der rot-grünen Koalition nach den Bundestagswahlen von 1998 trat…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,2, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor rund einem Jahr am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Die Verhandlungen dauerten über drei Jahre. Das erste Mal auf die Tagesordnung wurde es 1997 durch einen Antrag der SPD-Oppositionsfraktion im Bundestag gesetzt. Es sollte aber noch zwei Jahre dauern, bis das Thema ganz oben auf der politischen Tagesordnung stand. Mit dem Regierungsantritt der rot-grünen Koalition nach den Bundestagswahlen von 1998 trat ein Wandel in der Ausländerpolitik ein. Den ersten Schritt machte die neue Regierung mit einer Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes. Das neue Gesetz, welches nun auch das ius soli-Prinzip verankerte, trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Den Stein des Anstoßes für die Debatte um ein Zuwanderungsgesetz gab der damalige Bundeskanzler selber. Gerhard Schröder kündigte zur Eröffnung der Computerfachmesse CeBIT im Februar 2000 eine Green-Card-Regelung für 20.000 ausländische Computerspezialisten an. Diese auf fünf Jahre befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Experten aus der Informations- und Kommunikationstechnologie aus den Nicht-EU-Staaten trat durch Verordnungen im August desselben Jahres in Kraft. Die Ausmaße für den deutschen Hochtechnologiesektor waren nur gering, da statt erhoffter 20.000 nur 10.000 Green-Cards in Anspruch genommen wurden. Dennoch war etwas viel wichtigeres geschehen: eine neue Debatte um ein Zuwanderungsgesetz wurde angestoßen. Das Thema hatte sofort eine breite gesellschaftliche und politische Basis. Am 4. Juli 2001 legte die unabhängige Kommission “Zuwanderung” den Abschlussbericht mit Vorschlägen für ein neues Zuwanderungsgesetz vor. Auf Grundlage des Berichtes jedoch mit starken Modifikationen legte die Regierung am dritten August 2001 ihren Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz vor. Gab es am Anfang der Debatte verhältnismäßig wenig Kontroversen hinsichtlich des Entwurfes zwischen CDU/CSU und der Regierungskoalition, so verhärtete sich der Ton nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York. Die Union brachte vermehrt Forderungen nach verschärften Sicherheitsbedingungen und Abwehrmechanismen im Zuwanderungsgesetz in die öffentliche Debatte. Am 1. März 2002 wird das Zuwanderungsgesetz im Bundestag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates wurde dem Gesetz am 22. März in einem umstrittenen Abstimmungsverfahren erteilt.