Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Alfred-Weber-Institut), Veranstaltung: Souveräne Schuldner und Insolvenz, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 2002 ist das neue Gesetz in Kraft getreten, das Privatpersonen erlaubt, Insolvenz anzumelden. Eine zu diesem Zeitpunkt fortschrittliche Neuerung für das deutsche Insolvenzsystem, denn vor 2002 war es nur Firmen erlaubt, den Weg durch ein Insolvenzverfahren zu gehen. Trotz der neuen Gesetze ist jedoch nicht nur bei Privatpersonen oder Unternehmer, sondern auch bei souveränen Staaten ist eine Zahlungsunfähigkeit möglich, wie das Beispiel Argentinien zum Jahreswechsel 2001/02 zeigt (1). Die Meinung, dass ein Staat nicht insolvent gehen kann, da er jederzeit die Autorität hat Geld zu drucken, ist längst nicht mehr aktuell. Vielmehr wird diskutiert, wie und auf welche Weise Staaten ein insolvenzähnliches Verfahren eröffnet werden kann, in dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger einen reibungslosen Ablauf erhalten, um aus dieser Krise zu entrinnen, und die dem Schuldner die Möglichkeit gibt auch zukünftig am Kreditmarkt teilnehmen zu können. Einfach ist dies nicht, da ein Staat im Gegensatz zu einem Unternehmen sowohl souverän, als auch für seine Bürger verantwortlich ist. In dieser Seminararbeit wird dabei insbesondere das Thema Gläubiger-Standstill der nationalen Institutionen angesprochen und diskutiert wie man diesen auf internationaler Ebene anwenden kann. ______________________ (1) Vgl. Jost (2003), S.1. Jost, C. (2003). Die Staatsverschuldung in Argentinien seit dem Cavallo Plan (1991) und die Probleme der Umschuldung. Köln: Arbeitspapiere zur Lateinamerikaforschung IV-03.
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