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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ so heißt es in der Präambel der deutschen Verfassung. Doch es stellt sich die Frage, um welchen Gott es sich handelt, den jüdischen, christlichen, oder buddhistischen. Oder handelt es um einen offenen Begriff, den jeder für sich selbst ausfüllen kann? An welchen Stellen ist dieser Gott überhaupt zu finden und lässt sich dieser Gottesbegriff mit dem Prinzip der staatlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ so heißt es in der Präambel der deutschen Verfassung. Doch es stellt sich die Frage, um welchen Gott es sich handelt, den jüdischen, christlichen, oder buddhistischen. Oder handelt es um einen offenen Begriff, den jeder für sich selbst ausfüllen kann? An welchen Stellen ist dieser Gott überhaupt zu finden und lässt sich dieser Gottesbegriff mit dem Prinzip der staatlichen Neutralität vereinen? Kurz: wer ist der Gott des Grundgesetzes und der Verfassungen der Länder und gehört er überhaupt an diese Stellen? Wird der Staat so an eine bestimmte Religionsvorstellung gebunden? Soll der Staat ein christlicher sein? Immerhin darf nicht übersehen werden, dass bei der Gründung der Bundesrepublik die stärkste politische Partei sich als christlich bezeichnete. So steht der Gott des Grundgesetzes auf der Tagesordnung der politischen Diskurse. Die vielfältigen religiös-weltanschaulichen Überzeugungen, die in Deutschland zu finden sind, insbesondere die unterschiedlichen Vorstellungen des Verhältnisses von Kirche zu Staat, lassen den Gottesbegriff zum Reizwort werden. „Die Bezugnahme auf Gott ist zu streichen“ so besagt es der Antrag vom 21.04.1993 der Bündnis90/Die Grünen innerhalb der staatsrechtlichen Debatte im Zuge des Einigungsvertrages. Brisant wurde die Diskussion um den Gottesbegriff des Grundgesetzes bei der Diskussion um die Präambel der europäischen Verfassung. So meinte Wolfgang Ullmann (Bündnis 90/Die Grünen), die Berufung auf Gott sei aus der Verfassung zu streichen. Die Widerreden waren heftig, Schlagzeilen in der Presse aufgeregt: „ Ein Pfarrer will „Gott“ aus dem Grundgesetz streichen lassen.“ So hat das Thema „Gott“ im Grundgesetz eine größere Öffentlichkeit erreicht.