Die Bindung der Mitgliedstaaten der EU an die Grundrechtecharta ist eine der großen Baustellen des unions-europäischen Föderalismus. Die Arbeit wirft einen Blick über den "großen Teich" und untersucht den Grundrechtsföderalismus der USA, der bemerkenswerte Parallelen und doch große Unterschiede zur EU und der Bindungswirkung der Grundrechtecharta aufweist. Dabei wird zunächst die Rechtsprechung des U.S. Supreme Courts nachvollzogen, die zu einer weitgehenden Bindung der Bundesstaaten an die Grundrechte des Bundes und damit zu einem unitarisierten Grundrechtsschutz geführt hat. Sodann beleuchtet die Arbeit die (erneute) Föderalisierung des Grundrechtsschutzes durch die Gerichte der Bundesstaaten. Diese haben in der jüngeren Vergangenheit die Grundrechte ihrer Bundesstaaten teilweise als über das Schutzniveau der Bundesverfassung hinausgehend interpretiert. Die Arbeit ist Ergebnis eines Forschungsaufenthaltes an der University of California in Berkeley.
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