Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein allgemeines Rechtsprinzip, das auch im Privatrecht gilt. Michael Stürner liefert eine rechtsvergleichende und rechtsdogmatische Strukturanalyse und zeigt die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips für das Schuldvertragsrecht auf. Im Gegensatz zu dem herkömmlichen Weg, Möglichkeiten einer Übertragung der für das öffentliche Recht gewachsenen Dogmatik des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf das Privatrecht zu suchen, verfolgt der Autor einen privatrechtlichen Ansatz, der europäische Rechtsvereinheitlichungstendenzen mit einbezieht. Er analysiert Erscheinungsformen der Verhältnismäßigkeit bei der Entstehung der vertraglichen Verpflichtung, bei der Überprüfung des Vertragsinhalts und bei der Ausübungskontrolle. Zentral ist dabei die Frage, inwieweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Korrektur bestehender gesetzlicher Wertungen herangezogen werden kann und soll. geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg, Genf, München und Oxford; 2002 Promotion; 2009 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder).
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