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  • Format: ePub

Zum komplexen Thema Grundstückskauf bietet das RWS-Skript den mit Grundstückskaufverträgen befassten Praktikern alles aus einer Hand: Die Erläuterung des Vertragstyps mit seinen inhaltlichen Besonderheiten und Problemlösungen, die Darstellung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie notarielle Hinweise zur sachgerechten Vertragsgestaltung. Ausführlich behandelt werden u.a. neue Entwicklungen zur Berechnung des Schadensersatzes, Rechtsprechungsänderung zum Thema Kausalitätsvermutung bei der Haftung für fehlerhafte Beratung, die Haftung für öffentliche Äußerungen und Haftungsausschluss sowie…mehr

  • Geräte: eReader
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 0.68MB
Produktbeschreibung
Zum komplexen Thema Grundstückskauf bietet das RWS-Skript den mit Grundstückskaufverträgen befassten Praktikern alles aus einer Hand: Die Erläuterung des Vertragstyps mit seinen inhaltlichen Besonderheiten und Problemlösungen, die Darstellung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie notarielle Hinweise zur sachgerechten Vertragsgestaltung. Ausführlich behandelt werden u.a. neue Entwicklungen zur Berechnung des Schadensersatzes, Rechtsprechungsänderung zum Thema Kausalitätsvermutung bei der Haftung für fehlerhafte Beratung, die Haftung für öffentliche Äußerungen und Haftungsausschluss sowie die Rechtsprechungsänderung zum Thema Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen, die der Käufer trotz der Mängel der Kaufsache gezogen hat.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Prof. Dr. Wolfgang Krüger gehörte bis zu seinem Ausscheiden aus dem richterlichen Dienst dem schwerpunktmäßig mit Grundstücksrecht befassten V. Zivilsenat des BGH an, seit 2005 als dessen Vorsitzender. Er lehrt als Honorarprofessor an der Universität Bonn und hat häufig zum Zivil- und Zivilprozessrecht publiziert. Als Redakteur des Münchener Kommentars zum BGB> (Band 2) kommentiert er die §§ 256 - 274 und § 311b Abs. 2 - 4 BGB.