Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: „Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (...) scheint es gut zu gehen“ , konstatiert der Autor Jens Jessen im Juli 2010 in einem Leitartikel der renommierten Wochenzeitung Die ZEIT. Nicht nur habe er jüngst ein Gesetz ertrotz, dass es ihm gestatte die Rundfunkgebühr pauschal in jedem Haushalt zu erheben, sondern er expandiere auch noch ungehemmt und gegen alle Widerstände im Internet. Gerade diese politischen und juristischen Siege seien es allerdings - so die Pointe -, welche die Legitimationskrise eines Systems verschärfen würden, das in Wahrheit nur noch wenig von dem liefere, was seine Gebührenfinanzierung noch rechtfertigen könne. Legitimationskrise ist also das entscheidende Stichwort. Wer Bruce-Darnell über die Frankfurter Laufstege dahinschweben sieht oder den neusten Pop-Klängen der bayerischen Rundfunksender lauscht wird sich zu recht selbst schon einmal die Frage gestellt haben: Warum das alles? Wie kann es einem mittels Gebühren finanziertem Rundfunk gestattet sein Sendungen anzubieten, die private Anbieter ohne weiteres auch selbst offerieren könnten? Inwiefern unterscheidet er sich eigentlich noch von seinen Gegenspielern? Kurz: Welche Aufgabe wird dem öffentlich-rechtlichem Rundfunk im dualen System zuteil, wie umfangreich darf sein Angebot sein und sind so manche programmliche Auswüchse mit seinem ursprünglichen Auftrag überhaupt noch vereinbar? Auf eben jene Fragen versucht diese Arbeit die richtigen Antworten zu geben. Ihr Ziel ist es, möglichst allgemeinverständlich und überblicksartig den besonderen, aus dem Grundgesetz abgeleiteten Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu erklären und in seinen vielfältigen Facetten nachvollziehbar darzustellen. Zu den wichtigsten literarischen Referenzpunkten zählen hierbei die Dissertationen von Juliane Lindschau (Berlin 2007), Roland Scheble (Berlin 1994), wie auch Jörn Witt (Berlin 2006). Auch die Vorgehensweise lässt sich mithilfe einer klassischen Trias darstellen. Zuerst wird der Grundversorgungsauftrag in seiner historischen Dimension hinreichend lokalisiert und anhand der Chronologie der Karlsruher Rechtssprechung entsprechend kontextualisiert. Darauf folgt eine Episode der Präzisierung mittels Ableitung der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes aus Art 5. GG, der Erfassung der Rechtssprechungslogik des Niedersachsenurteils und der Aufschlüsselung des Grundversorgungsauftrages in seine drei Elemente nebst funktionaler Komponente.