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Der Hexenhammer (lat. Malleus Maleficarum) ist ein Werk zur Legitimation der Hexenverfolgung, das der Dominikaner Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) nach heutigem Forschungsstand im Jahre 1486 in Speyer veröffentlichte und das bis ins 17. Jahrhundert hinein in 29 Auflagen erschien. Auf den Titelblättern der meisten älteren Ausgaben wird auch Jakob Sprenger als Mitautor genannt, das wird aber von der neueren Forschung teilweise bestritten. Eine bedeutende Rolle in der Popularisierung der Hexenverfolgung spielte der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, in der der…mehr

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Produktbeschreibung
Der Hexenhammer (lat. Malleus Maleficarum) ist ein Werk zur Legitimation der Hexenverfolgung, das der Dominikaner Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) nach heutigem Forschungsstand im Jahre 1486 in Speyer veröffentlichte und das bis ins 17. Jahrhundert hinein in 29 Auflagen erschien. Auf den Titelblättern der meisten älteren Ausgaben wird auch Jakob Sprenger als Mitautor genannt, das wird aber von der neueren Forschung teilweise bestritten. Eine bedeutende Rolle in der Popularisierung der Hexenverfolgung spielte der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, in der der Dominikaner und gescheiterte Inquisitor Heinrich Kramer seine Vorstellungen von Hexen zusammenfaßte und mit Dutzenden von Kirchenväter-Zitaten zu untermauern suchte. Sein Werk erreichte zwar nie kirchliche Anerkennung - auch wenn der Verfasser dies durch Voranstellung der päpstliche Bulle Summis desiderantes versuchte zu suggerieren - und war damit keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen und ersetzte auch nie die weltliche Rechtsprechung. Zur Inhalt: Der Hexenhammer. Erster Teil: Was sich bei der Zauberei zusammenfindet: 1. Der Teufel 2. Der Hexer oder die Hexe 3. Die göttliche Zulassung. Der zweiter Teil handelt von den Arten der Behexungen und wie man solche heben könne. Er enthält nur zwei Hauptfragen, die jedoch in vielen Kapiteln behandelt werden. Es folgt der dritte Teil des ganzen Werkes: über die Arten der Ausrottung oder wenigstens Bestrafung durch die gebührende Gerechtigkeit vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht, und wird fünfunddreißig Fragen enthalten; die allgemeine und einleitende jedoch wird vorausgeschickt. Aus dem Lateinischen übertragen und eingeleitet von J. W. R. Schmidt.

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