Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Beobachtung, dass im Risikorecht die im hergebrachten Verwaltungsrecht als fest gedachte Grenze zwischen öffentlicher und privater Organisation verschwimmt. Das zeigt sich in der gesetzlichen Verpflichtung von Unternehmen, ihr kognitives Potential durch besondere Organisationseinheiten zu stimulieren und das so gewonnene Risikowissen der Verwaltung weiterzuleiten. Daraus entwickelt die Autorin die Grenzfigur des Hybriden als Wissensmittler der Verwaltung. Ihre Überlegung ist dabei, dass sich die staatliche Überformung der Privatorganisation als eine Reaktion auf die Probleme der Rechtsdurchsetzung in der Risikoverwaltung darstellt: Die Behörden müssen Wissen generieren, das in erster Linie bei Unternehmen verfügbar ist, die Risiken erzeugen. Diese sind aber regelmäßig nicht zur Kooperation bereit. Abschließend erörtert die Autorin die mit der Transzendierung verbundenen rechtlichen Folgeprobleme für die Gemeinwohlbindung der Verwaltung und den Rechtsschutz der Privatorganisation. Geboren 1984; 2009 Erste Juristische Staatsprüfung; dann wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz; 2015 Zweite Juristische Staatsprüfung und Promotion; seit 2015 Habilitandin an der Universität Konstanz.
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