Als erster Staatssekretär des 1949 gegründeten Bundesministeriums der Justiz war Walter Strauß maßgeblich für dessen personellen Aufbau verantwortlich. Während seiner Amtszeit, die erst 1963 endete, diente Strauß unter fünf verschiedenen Ministern. Damit verkörperte er die Kontinuität der Arbeit und galt nicht von ungefähr als der eigentliche »Herrscher der Rosenburg«, dem Bonner Amtssitz des Ministeriums. Durch seinen Führungsstil, der die Forderung nach Qualität mit einem geradezu paternalistischen Verantwortungsgefühl verband, prägte der Gründungsstaatssekretär den Geist des Hauses für lange Zeit. Obwohl er jüdischer Herkunft war und im Nationalsozialismus zum Kreis der rassisch Verfolgten gehört hatte, griff Strauß bei der Auswahl des Personals allerdings in hohem Maße auf die Mitarbeit von Personen zurück, die durch ihre Tätigkeit im »Dritten Reich« belastet waren. Warum dies so war, sucht der Autor nicht nur anhand biografischer Prägungen, die Strauß im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, dem Nationalsozialismus und der Besatzungszeit erfahren hatte, sondern auch durch eine umfassende Darstellung der wesentlichen Merkmale und Kennzeichen seiner Personalpolitik zu ergründen: Wie weit reichte sein Einfluss? Welche Rolle spielte er bei Auswahl und Beförderungen, in erster Linie der Beamten des höheren Dienstes, in Abgrenzung zu anderen Akteuren? Und in welchem Maße war er bei seinen Entscheidungen durch institutionelle Rahmenbedingungen eingeschränkt?
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