Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung fremder Interessen, z.B. durch Banken, Rechtsanwälte, Testamentsvollstrecker, Vormünder, Wirtschaftsprüfer oder Organe von Gesellschaften, gehören zu den fundamentalen Problemstellungen der modernen Dienstleistungsgesellschaft. In der rechtswissenschaftlichen Forschung werden sie bisher jedoch nur vereinzelt als einheitliches Regelungsproblem wahrgenommen. Christoph Kumpan untersucht rechtsgebietsübergreifend und funktional vergleichend sowie auf Grundlage ökonomischer und verhaltenstheoretischer Erkenntnisse die über das Privatrecht verstreuten Regelungen zur Konfliktoffenlegung, Konfliktvermeidung und Konfliktlösung sowie die daran anknüpfenden Sanktionen. Er arbeitet allgemeine Prinzipien heraus, entwickelt ein am Interessenkonflikt orientiertes Regelungssystem und ermittelt teleologisch sinnvolle Anpassungen der einschlägigen rechtlichen Regelungen. Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Berlin (Humboldt-Universität) und der Rechtswissenschaft in Heidelberg; 2000 Erste Juristische Staatsprüfung; 2002 LL.M. (University of Chicago); 2004 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; 2005 Promotion; 2005 Attorney at Law (New York); 2006 und 2008 Visiting Fellow an der University of Cambridge (Wolfson College); 2013 Habilitation; Sommersemester 2013 Vertretung einer Professur an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; seit Oktober 2013 Gastprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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