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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner folgenden Arbeit werde ich einen kurzen Überblick geben über das ‚Römische Statut‘ und im Weiteren auf den Prozess der Strafverfolgung und ihre Effektivität durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingehen. Der Schwerpunkt meiner Arbeit soll auf der Ablehnenden Haltung der mächtigen Staaten gegenüber des IStGH liegen und inwiefern er unter dieser Prämisse die an ihn gestellten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner folgenden Arbeit werde ich einen kurzen Überblick geben über das ‚Römische Statut‘ und im Weiteren auf den Prozess der Strafverfolgung und ihre Effektivität durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingehen. Der Schwerpunkt meiner Arbeit soll auf der Ablehnenden Haltung der mächtigen Staaten gegenüber des IStGH liegen und inwiefern er unter dieser Prämisse die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen kann. Die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofes wie wir ihn heute kennen war ein langwieriger Prozess und möglich gemacht wurde dies auch nur durch die Historie des vergangenen 20. Jahrhunderts. Doch schon frühen Mittelalter wurde, mittels der kirchlichen Strafgewalt von Päpsten über Kriegsverbrecher geurteilt. Weiter führt uns die Geschichte zu Augustinus, der den ‚gerechten Krieg‘ proklamierte und damit das Prinzip, dass ein Krieg nur aus gerechten Gründen geführt werden darf. Von hoher Wichtigkeit in diesem Entwicklungsprozess ist die Entstehung des Kriegsvölkerrecht und hierbei ist insbesondere ein Name zu nennen: Hugo Grotius (1583 – 1645). In seinem berühmtesten Werk ‚de iure belli ac pacis‘ unterscheidet er zwischen dem ‚Recht zum Krieg‘ und dem ‚Recht im Krieg‘. Auch im Krieg muss das Recht vorherrschen. Die großen Meilensteine in dieser Entwicklung waren die Gründung des Internationalen Roten Kreuzes, die erste Genfer Konvention von 1864 und die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907, in deren Konsequenz der Einsatz von besonders grausamen Arten der Kriegsführung verboten wurde. Den großen Durchbruch im Völkerstrafrecht gab es allerdings erst nach Beendigung des zweiten Weltkrieges mit dem Beginn der Nürnberger Prozesse und der parallel ablaufenden Prozesse in Tokyo. Hier sieht man den ersten Fall einer überstaatlichen Gerichtsbarkeit mit einer entsprechenden Verurteilung der Angeklagten. Obwohl an diesen ad hoc Prozessen durchaus auch scharfe Kritik erlaubt ist, bilden sie doch den Grundstein für die Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshof. Was als nächstes folgte war die Erstellung eines Statuts auf dessen Grundlage Urteile gefällt werden können. Dies erfolgte in enger Kooperation der Vereinten Nationen mit der International Law Commission. [...]