Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, Hochschule Neubrandenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Jugendkriminalität und Jugendgewalt geben gegenwärtig Anlass zu medialen und politischen Debatten. Ein repressiveres Jugendstrafrecht sowie eine andere, härtere Pädagogik werden gefordert. Bei diesen Forderungen handelt es sich jedoch um eine Dramatisierung und machtpolitische Inszenierung. Sie soll den Politikerinnen und Politikern erlauben, sich als jene Akteure darzustellen, die die Bevölkerung und ihre Sorgen ernst nehmen. Arbeitslosigkeit, Armut, Furcht vor sozialem Abstieg und krisenhafte Ereignisse führen zu Sicherheitspaniken. So wird die aus den Veränderungsdynamiken bedingte Unsicherheit, stellvertretend als Angst vor Jugendkriminalität thematisiert. Als ein Symptom dieser Entwicklung zeigt sich zum Beispiel das Vorhaben der Bundesregierung, die nachträgliche Sicherheitsverwahrung für jugendliche Straftäter gesetzlich zu ermöglichen. Damit soll eine ohnehin grundrechtlich hoch problematische Form der strafrechtlichen Sanktionierung auf junge Straftäter ausgeweitet werden (vgl. Scherr 2008, S. 325f). Ich möchte mit meiner Arbeit nicht an dem Sicherheits- und Kontrolldiskurs der Medien und Politik teilnehmen. Im Vordergrund meines Beitrages steht die Nutzbarmachung einer pädagogischen Alternative zu den derzeitigen Möglichkeiten des Jugendstrafvollzugs und der Jugendhilfe. Meine Ausarbeitungen zum Konzept der konfrontativen Pädagogik der Glen Mills Schools und des Verhältnisses zum deutschen Jugendstrafvollzug soll weder den Jugendstrafvollzug noch bestehende pädagogische Behandlungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Jugendhilfe ersetzen. Mein Anliegen besteht darin, aufzuzeigen, dass die konfrontative Pädagogik eine geeignete Möglichkeit darstellt, die Ziele des Jugendstrafvollzugs zu verwirklichen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es neben der Darstellung des Konzeptes der Glen Mills Schools, der konfrontativen Pädagogik und der Realisierbarkeit dieses Konzepts im deutschen Kriminalrechtssystem notwendig, die Veränderungen der Gesetzmäßigkeiten des Jugendstrafvollzugs aufzuzeigen. Dabei bilden die gesetzlichen Grundlagen den Rahmen, in dem gehandelt werden darf und muss.
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