Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Einführung in die Mastervertiefung Risikomanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Der moderne Risikobegriff stammt aus dem Seeversicherungswesen des europäischen Mittelalters. In der damaligen Kaufmannssprache bezeichnete er die Gefahren ungewisser Handelsgeschäfte. Im deutschen Sprachraum blieb der Risikobegriff bis in das 19. Jahrhundert ein ökonomischer Fachbegriff und fand erst später Einzug in anderen wissenschaftlichen Disziplinen. In den Naturwissenschaften umfasst das Risiko als Produkt aus Schaden und Eintrittswahrscheinlichkeit stufenlos das gesamte Spektrum der Gefährdungen vom geringstem bis hin zum größten Risiko. Die vorliegende Arbeit stellt die viel engere Fassung des juristischen Risikobegriffs durch die Trias Gefahr, Risiko sowie Restrisiko vor. Die Integration von Ungewissheit und Unwissenheit lässt den juristischen Risikobegriff zugleich weiter gefasst sein. Bei der Gegenüberstellung des juristischen Risikobegriffs mit dem betriebswirtschaftlichen Risikobegriff wird deutlich, dass in der betriebswirtschaftlichen Literatur keine solche Einigkeit über den konkreten Inhalt des Begriffs Risikos herrscht. Für finanzwirtschaftliche Fragestellungen wird wie in den Naturwissenschaften eine auf der mathematischen Wahrscheinlichkeitstheorie basierende Interpretation des Risikobegriffs bevorzugt. Im Bereich des Risikocontrollings der Unternehmung werden Risiken im weiteren Sinn als Zielverfehlungen respektive „Streuung des Zukunftserfolgs wirtschaftlicher Aktivitäten“ behandelt. Diese Abstraktion beinhaltet sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken im engeren Sinn). Damit steht in der Regel jedem Risiko auch eine Chance gegenüber. Für einen Praxisvergleich der beiden verschiedenen Auffassungen des Risikobegriffs wird das Risikomanagementsystem herangezogen, das für unterschiedliche Rechtsformen durch das 1998 in Kraft getretene KonTraG zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken eingeführt worden ist.