Das Werk beleuchtet, wie die Tatbestandsmerkmale des in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtline geschaffenen kartellrechtlichen Informationsanspruchs nach § 33g GWB auszulegen sind und wie sich dieser Informationsanspruch zu den Compliance-Aktivitäten von Unternehmen verhält, die sich ob des Anspruchs dem Risiko ausgesetzt sehen, Erkenntnisse offenlegen zu müssen, die sie durch diese Compliance-Aktivitäten erlangt haben. Im ersten Teil werden zu diesem Zweck die Regelungen des § 33g GWB kommentarähnlich untersucht, bevor im zweiten Teil monografisch der Konflikt von Informationsanspruch und Compliance-Systemen herausgearbeitet und ein Vorschlag zur interessengerechten Auflösung dieses Konfliktes vorgestellt wird.
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