Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Grundseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Oft wird der gegenwärtige Zustand des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland als schwieriges System mit vielen Hindernissen beschrieben. Unterschiedliche Interessen auf sachlicher und politischer Ebene wirken einander entgegen und erschweren die Gesetzgebung. Bund und Länder sind zudem in zentralen Bereichen der Gesetzgebung eng miteinander verflochten. Die Rolle des Bundesrats als Vertretung der 16 Länder fällt dabei besonders ins Gewicht. Schließlich müssen derzeit rund 60 Prozent aller Gesetzentwürfe den Bundesrat passieren, weil sie Länderinteressen berühren und daher zustimmungspflichtig sind. Dies wäre nicht unbedingt von Nachteil, wäre nicht die unterschiedliche Stimmverteilung in Bundestag und Bundesrat immer wieder ausschlaggebend für das Scheitern von Gesetzentwürfen. Deutlich wird schon hier, dass die gegenwärtigen Kompetenzen in Frage gestellt werden müssen und ein enormer Reformbedarf besteht, um einer drohenden Regierungsunfähigkeit entgegen zu wirken. Der Bundesrat setzte zu diesem Zweck im Jahr 2003 eine Bundesstaatskommission ein, die Vorschläge erarbeiten sollte, um eine neue Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu ermöglichen und so den Anteil der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat auf ungefähr 35 Prozent zu senken. Zur Debatte stand ausschließlich eine komplette Föderalismusreform, die zuletzt trotz Übereinstimmung in vielen Bereichen an der Uneinigkeit über den Bereich Bildung scheiterte. Exemplarisch soll hier ein Bereich beleuchtet werden, an dem die kontroverse Diskussion zwischen Bund und Ländern veranschaulicht wird: Die Diskussion um eine Reform des öffentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Beamten. Im Folgenden wird daher anhand dieses Beispiels ein Überblick über die gegenwärtige Situation gegeben. Bedeutsam sind dabei grundsätzliche Rahmenbedingungen wie die Regelung im Grundgesetz ebenso wie ein Blick auf die Praxis und Probleme innerhalb des öffentlichen Dienstes. Ferner soll die Diskussion dieses Themas innerhalb der Bundesstaatskommission skizziert werden, bis hin zu den konkret gemachten Lösungsvorschlägen bezüglich der Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern. Ziel dabei ist es, anhand dieses Beispiels die Notwendigkeit und Möglichkeit von Reformen im Bereich des öffentlichen Dienstes herauszustellen und einen Ausblick auf mögliche Auswirkungen von Reformen zu geben.