Der Verkauf von Darlehensforderungen ist ein bei Banken beliebtes Instrument der Refinanzierung. Der Handel mit besonders risikobehafteten Darlehensverbindlichkeiten (sog. subprimes) in den USA gilt sogar als maßgeblicher Auslöser der Finanzkrise. Diese Refinanzierungsform bringt zudem einen Konflikt mit dem Bankgeheimnis mit sich, denn die Übertragung einer Darlehensforderung auf einen Erwerber geht im Regelfall mit der Aufdeckung von Informationen über den Kunden und sein Kreditverhältnis einher, die der Kunde im Normalfall vertraulich behandelt wissen möchte. Die rechtsvergleichende Untersuchung geht auf Grundlage einer Analyse des deutschen, französischen und schweizerischen Rechts der Frage nach, wie dieser Konflikt zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Bankkunden und dem Interesse der Banken an der Handelbarkeit von Krediten im Sinne eines echten Interessenausgleichs gelöst werden kann. Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Lausanne; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; seit Februar 2011 als Rechtsanwalt in Berlin tätig; 2013 Promotion; seit Oktober 2013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung der Universität Bayreuth.
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