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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0 , Universität Salzburg (Arbeits,- Wirtschafts- und Europarecht ), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit wurde im Rahmen eines Doktorandenseminars erstellt und befasst sich mit der österreichischen Kronzeugenregelung in Gestalt des KaWeRÄG2013 (KartG Novelle 2013 in Österreich) und der Bewertung im Lichte der Fälle Pfleiderer, DonauChemie (Schlussanträge vom 07.02.2013) und Schenker (Schlussanträge vom 28.02.2013). Neben der Beurteilung der Zulässigkeit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0 , Universität Salzburg (Arbeits,- Wirtschafts- und Europarecht ), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit wurde im Rahmen eines Doktorandenseminars erstellt und befasst sich mit der österreichischen Kronzeugenregelung in Gestalt des KaWeRÄG2013 (KartG Novelle 2013 in Österreich) und der Bewertung im Lichte der Fälle Pfleiderer, DonauChemie (Schlussanträge vom 07.02.2013) und Schenker (Schlussanträge vom 28.02.2013). Neben der Beurteilung der Zulässigkeit eines Feststellungsantrags beim Kartellgericht auch gegen den Kronzeugen (Schenker), wird ein Schwerpunkt va auf die virulent diskutierte Frage gelegt, ob und wann eine Akteneinsicht auch in Kronzeugenanträge möglich ist, die nach der Pfleiderer-Entscheidung und den nachfolgenden Urteilen des AG Bonn und OLG Düsseldorf im Kaffeeröster-Fall mit der Entscheidung DonauChemie nochmal einer Bewertung zugeführt wird.