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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit stellt eine Bewertung der Verpflichtung bayerischer Staatsbehörden dar, das Kreuz als christliches Symbol im Eingangsbereich ihrer Einrichtungen anzubringen. Betrachtet wird vom Blickwinkel des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Erst wenige Wochen im Amt des bayerischen Ministerpräsidenten löste Markus Söder mit der Verkündung des Kabinettsbeschlusses vom April 2018 zur Verpflichtung sämtlicher bayerischer Staatsbehörden, in den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit stellt eine Bewertung der Verpflichtung bayerischer Staatsbehörden dar, das Kreuz als christliches Symbol im Eingangsbereich ihrer Einrichtungen anzubringen. Betrachtet wird vom Blickwinkel des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Erst wenige Wochen im Amt des bayerischen Ministerpräsidenten löste Markus Söder mit der Verkündung des Kabinettsbeschlusses vom April 2018 zur Verpflichtung sämtlicher bayerischer Staatsbehörden, in den Eingangsbereichen ihrer Einrichtungen ein Kreuz anzubringen, eine gesamtgesellschaftlich kontrovers geführte Debatte aus. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Oppositionsparteien des bayerischen Landtags kritisieren den sogenannten "Kreuz-Erlass" des neuen Ministerpräsidenten, der die Instrumentalisierung des christlichen Symbols ausschließlich zu Wahlkampfzwecken nutze, um auf "Stimmenfang" im Bereich der konservativen Klientel für die anstehende bayerische Landtagswahl Mitte Oktober 2018 zu gehen. Von "Kulturkampf", "Symbolpolitik" sowie "Spaltung" und "Abgrenzung" ist die Rede. Erstaunlicherweise haben sich die beiden großen Kirchen Deutschlands zu dieser Thematik rasch und sehr deutlich positioniert. So lehnt Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz die Vorgabe Söders ebenso ab wie der evangelische Landesbischof Heinrich Beford-Strohm, der die Politisierung des Kreuzes kritisiert. Beide rufen stattdessen zur Besinnung auf die hinter dem Symbol verborgenen christlichen Werte auf. In dem Beschluss, Kreuze in den Eingangsbereichen von Staatsbehörden anbringen zu müssen, sieht Hans Sterr, Sprecher der Gewerkschaft ver.di einen klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Er verweist auf das Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates, der ihn zu Zurückhaltung in theologischen Fragen verpflichte. Ministerpräsident Söder und die CSU halten dennoch weiter an dem gefassten Beschluss fest.

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Autorenporträt
Beruflicher Werdegang: 09/2012 - 10/2015 Stadt Deggendorf Beamtenanwärter für die 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen 11/2015 - 01/2018 Stadt Deggendorf Mitarbeiter im Büro des Oberbürgermeisters seit 02/2018 Stadt Deggendorf Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters Akademischer Werdegang: 09/2012 - 11/2015 Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung Akademischer Grad: Diplom-Verwaltungswirt (FH) Qualifikationsprüfung: gut (11,48 Punkte) Rang 7 von 275 Titel der Diplomarbeit: "Namensänderung einer Gemeinde" seit 10/2016 Universität Kassel Fernstudium Master of Public Administration (MPA) Schwerpunkte: Europarecht und Managementmethoden Titel der Masterarbeit: "Subjektives Sicherheitsempfinden der im unmittelbaren Umfeld einer zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber lebenden Anwohnerschaft" Abschluss des Studiums: voraussichtlich 03/2020 Aktueller Durchschnitt der Leistungsnachweise: 1,55