Dass jeder Mensch sowohl Person als auch Rechtsperson ist, erscheint uns heute ebenso selbstverständlich wie die Annahme, dass die Fähigkeit des Menschen zum Wollen oder Nichtwollen Grundlage seiner Freiheit ist. Tatsächlich musste aber die 'Person' im Menschen erst 'entdeckt' werden. Der Begriff der Rechtsperson (person before the law) hat später an den Personenbegriff anknüpfen können.°°Die Beiträge dieses Bandes gehen der Entwicklung des Personen- und Rechtspersonenbegriffs nach und erläutern deren philosophisch und rechtlich anspruchsvolle Voraussetzungen und Konsequenzen. Es wird deutlich, dass die Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Gleichung: Person = Rechtsperson vom neuen Prinzip der Gleichheit aller Menschen ausgeht. Sie markiert den Übergang von der Unterscheidbarkeit zur Nichtunterscheidbarkeit und mithin zur Idee der Menschenrechte.
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