Künstliche Intelligenz entwickelt sich in atemberaubender Geschwindigkeit. Das wirft die Frage auf, ob Unternehmen in Zukunft nicht mehr von Menschen, sondern von Maschinen geleitet werden; 'selbstfahrende' Korporationen erscheinen am Horizont. Tobias Ponßen weist nach, dass sich bestehende Rechtsregeln, wonach die Geschäftsleiter von Korporationen natürliche Personen sein müssen, auch in Zukunft verteidigen lassen: Das Recht behält die Unternehmensleitung dem Individuum aufgrund seiner Moralität vor und nimmt damit nicht die Effizienz der Korporation in den Blick, sondern ihre Legitimität. Das Recht formuliert einen echten Menschenvorbehalt. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der HU Berlin ausgezeichnet. Geboren 1993; Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Humboldt-Universität zu Berlin; 2023 Promotion.
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