Modellversuche haben die Entwicklung des Straf-, Strafprozess-, Jugendstraf-, Strafvollzugs- und Sanktionenrechtes wesentlich mitbestimmt. Klaus Hoffmann-Holland unterzieht das kriminalpolitisch bedeutsame Instrument der Modellversuche erstmals einer umfassenden Analyse im Sinne der 'Gesamten Strafrechtswissenschaften'. Dazu führt er in einem interdisziplinären Ansatz Kriminologie und Strafrecht, sozialwissenschaftliche Methodologie und juristische Methodenlehre sowie strafrechtsrelevantes Verfassungsrecht zusammen. Er analysiert einzelne Methoden der kriminologischen Forschung in Modellversuchen und beantwortet die umstrittene Frage nach strafrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten für Modellversuche anhand der Vorgaben des Gesetzlichkeitsprinzips, des Schuldprinzips sowie der Schutzfunktionen des Strafrechts. Auf der Grundlage der Analyse zeigt der Autor Spielräume für Modellversuche im Strafrecht beispielsweise für Erprobungen von sogenannten Babyklappen oder Maßnahmen der 'harm reduction' im Betäubungsmittelstrafrecht (Spritzenvergabe, heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger, Drogeninhaltskontrolle) auf. Zu unterscheiden sind dabei die rechtlichen Möglichkeiten für Modellversuche auf der Grundlage gesetzlicher Erprobungsklauseln und diejenigen für Modellversuche durch Praxisinitiativen. Bei letzteren erlaubt eine folgenorientierte teleologische Auslegung die Berücksichtigung sozialwissenschaftlicher Ansätze in der Rechtswissenschaft. Studium in Saarbrücken, Marburg und Gießen; 2000 Promotion; 2005 Habilitation; Tätigkeiten als Richter und Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz; 2013 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin; 2014-22 Vizepräsident der Freien Universität Berlin; Universitätsprofessor für Kriminologie und Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin; Lehr- und Forschungsaufenthalte u.a. an der University of Warwick, der École normale supérieure in Paris, der Johannes Kepler Universität Linz und der Université de Strasbourg, als Gastprofessor am Center for Transnational Legal Studies London, an der Hebrew University of Jerusalem und der Nihon University Tokyo sowie als Adjunct Professor am Georgetown University Law Center.
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