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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Friedrich-Meinecke-Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Der Ost-West-Konflikt 1945-1990, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Rüstungskontrollgespräche und Raketenstationierungen auf europäischem Bodendies waren die Hauptbestimmungen des NATO-Doppelbeschlusses, der am 12. Dezember 1979 von den Außen- und Verteidigungsministern der NATO verabschiedet wurde. Ein paradoxer Beschluss? Wohl kaum eine außen- und sicherheitspolitische Entscheidung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Friedrich-Meinecke-Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Der Ost-West-Konflikt 1945-1990, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Rüstungskontrollgespräche und Raketenstationierungen auf europäischem Bodendies waren die Hauptbestimmungen des NATO-Doppelbeschlusses, der am 12. Dezember 1979 von den Außen- und Verteidigungsministern der NATO verabschiedet wurde. Ein paradoxer Beschluss? Wohl kaum eine außen- und sicherheitspolitische Entscheidung hatte seit Gründung der Bundesrepublik solch starke Auswirkungen auf die öffentliche Diskussion in allen politischen und gesellschaftlichen Lagern, wie diejenige, deren Anfänge im Jahre 1977 zu suchen sind. Am 28. Oktober eben jenes Jahres hielt Helmut Schmidt im Londoner Institut für strategische Studien (IISS) einen Vortrag, in dem er sich mit den politischen und wirtschaftlichen Problemen der westlichen Sicherheit befasste. Dabei legte er besonderes Augenmerk auf die Disparitäten nukleartaktischer Waffen zwischen Ost und West. Anlass zur Sorge gab ihm das sowjetische Rüstungsgebaren. Die Sowjetunion begann Mitte der siebziger Jahre, ihre auf Westeuropa gerichteten Mittelstreckenraketen durch modernere des Typs SS-20 zu ersetzen. Die bis ins Jahr 1977 mündenden Rüstungskontrollbestimmungen der SALT I-Gespräche 3 und die daran anknüpfenden SALT II-Folgeverhandlungen sahen keine Einbeziehung der Mittelstreckenwaffen vor, welche im Ernstfall Europa hätten bedrohen können. [...]