Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Potsdam (Sozialwissenschaftliche Fakulttä: Lehrstuhl für Innenpolitik/Politisches System der Bundeserepublik Deutschland), Veranstaltung: PS: Bundestag und Bundesregierung im parlamentarischen Regierungssystem der Gegenwart, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Erwiderung auf die Regierungserklärung des ersten Deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) am 21. September 1949 erklärte der SPDVorsitzende Kurt Schuhmacher: „Opposition ist ein Bestandteil des Staatslebens und nicht eine zweitrangige Hilfestellung für die Regierung. Die Opposition ist die Begrenzung der Regierungsmacht und die Verhütung ihrer Totalherrschaft... Das Wesen der Opposition ist der permanente Versuch, an konkreten Tatbeständen mit konkreten Vorschlägen der Regierung... den positiven Gestaltungswillen der Opposition aufzuzwingen.“1 In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob dieser von Kurt Schuhmacher formulierte Anspruch der Opposition angesichts der Realität des parlamentarischen Regierungssystems zum Wunschbild verkommen ist. Oder, ob die politikwissenschaftliche Forschung eher den Nachweis erbracht hat, dass die parlamentarische Opposition ihre Rolle als Konterpart zur Regierung nach über fünfzig Jahren bundesdeutschem Parlamentarismus verantwortungsvoll wahrnimmt. Es ist ein Fakt, dass es die parlamentarische Minderheit ist, die im parlamentarischen Regierungssystem die exklusive Rolle zugewiesen bekommt, die Regierung (und die sie tragende Regierungsfraktion) zu kritisieren, zu kontrollieren und eine Alternative zu dieser zu bilden. Konnte Kurt Schuhmacher denn den soeben skizzierten Anspruch der parlamentarischen Opposition in einer Bundesrepublik, die keinerlei Erfahrungen mit einem reinen parlamentarischen Regierungssystem vorzeigen konnte, richtig antizipieren?