Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Die zentrale Intention dieser Arbeit besteht in der kritischen Überprüfung, in welchem Maß die geltenden Besteuerungsregelungen dem Wesen einer digitalisierten Wirtschaft gerecht werden können. Aufbauend auf den durchgeführten Analysen entsteht im Ergebnis ein Lösungsansatz für die Konstruktion eines angepassten Nexus-Begriffs, welcher auf die steuerrechtlichen Herausforderungen digitaler Geschäftsmodelle zugeschnitten ist. Im Vordergrund stehen der ertragsteuerliche Rahmen und die Frage nach einer angemessenen Besteuerung "dem Grunde nach". Auf die Problematiken hinsichtlich einer angemessenen Besteuerung "der Höhe nach" wird nur in geringem Umfang eingegangen. Auffallend niedrige Konzernsteuerquoten der großen Digitalkonzerne bestimmen die mediale Berichterstattung über das geltende Internationale Steuerrecht. Insbesondere vor dem Hintergrund derartiger Nachrichten verliert das Institut einer gerechten Besteuerung in der öffentlichen Wahrnehmung an Transparenz und Glaubwürdigkeit. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden durch Globalisierung und Digitalisierung tiefgreifend evolviert. Dabei steht den erwachsenden Konsummöglichkeiten und neuartigen Geschäftsmodellen ein weitgehend starres Internationales Steuerrecht gegenüber. Während die führenden Unternehmen unserer Zeit Einkommen vor allem über den Einsatz immaterieller Wirtschaftsgüter generieren, knüpfen internationale Besteuerungsrechte nach wie vor an das Kriterium einer physischen Präsenz in Form von Betriebsstätten. Eine Entkopplung der wertschöpfenden Tätigkeit von physischen Faktoren führt unter den aktuellen Regelungen zu enormer Flexibilität digitalisierter Unternehmen bei der Verlagerung von Gewinnen und einhergehenden Besteuerungsansprüchen. Neben dem weitreichenden Steuerwettbewerb zwischen den Staaten provoziert dieser Umstand folgenreiche Wettbewerbsverzerrungen. Internationale Kooperationen sind entsprechend in der Pflicht, bestehende Besteuerungsprinzipien zu prüfen und an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen, um Transparenz, Gerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit der grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung wiederherzustellen.
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