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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2,0, Universität Regensburg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Übung: Nuklearwaffen im 21. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Als der Nichtverbreitungsvertrag unterschrieben wurde 1968 galt er als Maßnahme zur Verhinderung eines wilden Atomkrieges, der durch die unkontrollierte Weiterverbreitung von Atomwaffen drohen würde. Kern des Vertrages ist die Festschreibung des Status Quo der Nuklearwaffenmächte (KWS) auf die fünf, die bis zum 1. Januar 1967 einen Atomwaffentest durchgeführt haben. Alle anderen Staaten verzichten entweder auf Atomwaffen inklusive Technik oder sie bleiben dem Vertrag fern und verzichten auf Unterstützung ihrer nuklearen Energieprogramme durch die KWS. Während dem Kalten Krieg hielt der NVV relativ gut – zwei Länder konnten dazu gebracht werden, zu Gunsten der Mitgliedschaft im Vertrag auf ihre Atomwaffenbestrebungen zu verzichten – doch mit dem Ende der Blockkonfrontation kamen die Probleme. Geheime Atomwaffenprojekte wurden aufgedeckt, von Irak, Iran und Libyen. Die Sicherungsmaßnahmen der IAEO wurden verbessert, liefern aber noch keine Sicherheitsgarantie. Heute verbleiben noch zwei weitere Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag stetig verletzen: Nord-Korea und Iran. Weiterhin bleibt das Problem der Nichtmitglieder Israel, Indien und Pakistan; als einzige Länder weltweit, die den Vertrag nie unterschrieben haben stehen sie durch ihre Atomwaffen Beweis dafür, dass ein Staat 1. ohne die Hilfe der NKWS nukleare Kapazitäten entwickeln kann, 2. keine Wettbewerbshindernisse durch die Sicherheitskontrollen der IAEO auf sich nehmen muss und 3. in seiner Sicherheit unabhängig ist vom Waffenschirm der Großmächte. Die Vorteile, die sie als Außenstehende genießen, laden zur Immitation ein. In wie weit kann der beinahe 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag Verhaltensmodifikationen für die heutigen Problemfälle bieten? Es sollen hier grundlegende Anforderungen von internationalen Regimen untersucht werden, bevor es darum geht, in wie weit die erste Schwäche des Vertrages, das Abrüstungsversprechen, nötig ist, um internationale Sicherheit zu wahren. Es geht hierbei um die Debatte, ob eine Weiterverbreitung von Atomwaffen auch zu erhöhter Stabilität führen kann, was ein Grund wäre, der Abrüstungsklausel weniger Beachtung zu schenken. Schließlich sollen die Nicht-Vertragsparteien Indien und Pakistan untersucht werden, bevor untersucht wird, ob eine Mitgliedschaft derer beim Regime es derartig stärken würde, dass man eine Verhaltensmodifikation bei den neuen Schwellenländern erwirken kann.