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Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 12, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Schwerpunkt, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch wenn es dem Menschen frei steht, nach Belieben Verträge zu schließen wann, wie, mit wem und worüber er will, bleibt er doch stets an feststehende Regeln gebunden, die ihn in seiner Vertragsfreiheit beschränken. Diese Regeln, welche den Rahmen bilden für das ansonsten bunte Bild vertraglicher Freiräume, unterscheiden sich sehr von Land zu Land. Im Folgenden sollen daher die…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 12, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Schwerpunkt, Sprache: Deutsch, Abstract: Auch wenn es dem Menschen frei steht, nach Belieben Verträge zu schließen wann, wie, mit wem und worüber er will, bleibt er doch stets an feststehende Regeln gebunden, die ihn in seiner Vertragsfreiheit beschränken. Diese Regeln, welche den Rahmen bilden für das ansonsten bunte Bild vertraglicher Freiräume, unterscheiden sich sehr von Land zu Land. Im Folgenden sollen daher die normativen Hintergründe von Verträgen in Deutschland, den USA, der Chinesischen Volksrepublik und im religiösen Recht des Islam betrachtet werden, als auch die daraus folgenden jeweiligen Auswirkungen auf die Vertragspraxis. Hierbei ist anzumerken, dass jeweils der Abschluss eines innerstaatlichen Vertrages im beschriebenen Rechtssystem und nicht der Abschluss eines internationalen Vertrages erörtert werden soll. Dargestellt werden demnach nur die unabänderlichen innerstaatlichen Konditionen, welchen die Vertragsparteien unterworfen sind und die damit einhergehend das Vertragsrecht reglementieren. Denn im Umkehrschluss aus ius cogens wird der vom Juristen ausschöpfbare Gestaltungsspielraum sichtbar.