In der über 200-jährigen Kodifikationsgeschichte des Aktienrechts hat sich das Beurkundungserfordernis für Gründungssatzungen von Aktiengesellschaften bis heute als eine der ältesten Vorschriften des deutschen Aktienrechts erhalten. Die Arbeit untersucht Entstehung, Herkunft und wissenschaftliche und praktische Handhabung derjenigen Normen, die eine notarielle Beurkundung der Satzung bei Gründung einer AG sowie von Beschlüssen der Hauptversammlung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland forder(te)n. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf bislang kaum bzw. unbekannte historische Aktiengesetze und Aktiengesetzentwürfe und tilgt so verschiedene weiße Flecke auf der Landkarte der Aktienrechtsgeschichte. Die vorgenommene historische Betrachtung liefert neue Erkenntnisse über diesbezügliche Formzwecke, die Rechtsfolgen von Satzungsbeurkundungsmängeln sowie die Protokollierung sog. "gemischter Hauptversammlungen" - mithin über die Verselbstständigung von Formvorschriften im Laufe der Zeit.
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