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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Liberalisierung, Deregulierung und Reregulierung in der Energiepolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Mit der Wiederwahl der rot-grünen Koalitionsparteien im Jahr 2002 wechselte nach Stimmenzuwächsen für die Grünen die Zuständigkeit für die erneuerbaren Energien vom Wirtschafts- zum Arbeitsministerium. Bald danach wurde eine Neufassung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2000 auf den Weg gebracht. Die vorliegende Arbeit beschäftigt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Liberalisierung, Deregulierung und Reregulierung in der Energiepolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Mit der Wiederwahl der rot-grünen Koalitionsparteien im Jahr 2002 wechselte nach Stimmenzuwächsen für die Grünen die Zuständigkeit für die erneuerbaren Energien vom Wirtschafts- zum Arbeitsministerium. Bald danach wurde eine Neufassung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2000 auf den Weg gebracht. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage danach, wie sich diese Änderung auf den Novellierungsprozess auswirkte. Dass die Untersuchung sich also an der Rolle der beteiligten Akteure ausrichtet, liegt auf der Hand. Dabei liegt die Annahme nahe, dass die Kompetenzübernahme des, die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien durch eine Einspeisevergütung befürwortenden, Umweltministeriums die Zusammenarbeit zwischen Kabinett und und Parlament vereinfachen werde, zumal in den Koalitionsfraktionen dieselbe Auffassung vorherrscht. Allerdings darf hier nicht übersehen werden, dass besonders innerhalb der SPD-Fraktion eine starke Gruppe nach ökonomischen Kriterien argumentierender Parlamentarier gibt, die dem Gesetz skeptisch gegenüberstanden. Die beiden Bundesministerien können, wie dargelegt werden wird, bei all dem als zentrale Akteure der sich gegenüberstehenden Interessenkoalitionen verstanden werden und sind als solche lohnenswerte Untersuchungsgegenstände. Dennoch sind sie keineswegs die einzigen relevanten Akteure. Der Konflikt zwischen den beiden Ministerien zeichnete sich bereits im Entstehungsprozess des ersten EEG ab. Damals hatte bedingt durch die Blockadehaltung des Wirtschaftsressorts das Parlament die gestaltende Rolle übernommen. Zunächst soll also ein historischer Abriss zur Entwicklung der Förderung der erneuerbaren Energien durch Einspeisevergütungsregelungen seit den frühen 1990er Jahren gegeben werden. Danach folgt die Darstellung der Akteurs- und Interessenkoalitionen im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung, um zuletzt deren Rolle im Novellierungsprozess unter besonderer Berücksichtigung der beiden Ministerien zu untersuchen und darzustellen.