Viele Arbeitsverträge enthalten arbeitnehmerbelastende Flexibilisierungen im Hinblick auf die Arbeitszeit. Das Paradebeispiel eines um jeden Preis flexiblen Arbeitsverhältnisses ist der Null-Stunden-Vertrag. Mit diesem verzichtet der Arbeitgeber auf die Festlegung einer festen Stundenzahl. Der Arbeitnehmer wird nur bezahlt, wenn er auch arbeitet. Mathis Böttcher untersucht, ob Null-Stunden-Verträge in Großbritannien und Deutschland wirksam vereinbart werden können. Während das britische Rechtssystem Null-Stunden-Verträgen kaum Einhalt gebietet, ist die Rechtslage in Deutschland differenziert zu betrachten. Im Kern geht es dabei um die Grenzen, die das Arbeits-, Sozialversicherungs- und das AGB-Recht Null-Stunden-Verträgen setzen. Der Autor zeigt, dass in Deutschland ausreichender Schutz für beide Arbeitsvertragsparteien besteht. Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; seit 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre der Universität Bielefeld; 2019 Promotion; Referendariat am Landgericht Bielefeld.
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