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  • Format: PDF

Viele Arbeitsverträge enthalten arbeitnehmerbelastende Flexibilisierungen im Hinblick auf die Arbeitszeit. Das Paradebeispiel eines um jeden Preis flexiblen Arbeitsverhältnisses ist der Null-Stunden-Vertrag. Mit diesem verzichtet der Arbeitgeber auf die Festlegung einer festen Stundenzahl. Der Arbeitnehmer wird nur bezahlt, wenn er auch arbeitet. Mathis Böttcher untersucht, ob Null-Stunden-Verträge in Großbritannien und Deutschland wirksam vereinbart werden können. Während das britische Rechtssystem Null-Stunden-Verträgen kaum Einhalt gebietet, ist die Rechtslage in Deutschland differenziert…mehr

Produktbeschreibung
Viele Arbeitsverträge enthalten arbeitnehmerbelastende Flexibilisierungen im Hinblick auf die Arbeitszeit. Das Paradebeispiel eines um jeden Preis flexiblen Arbeitsverhältnisses ist der Null-Stunden-Vertrag. Mit diesem verzichtet der Arbeitgeber auf die Festlegung einer festen Stundenzahl. Der Arbeitnehmer wird nur bezahlt, wenn er auch arbeitet. Mathis Böttcher untersucht, ob Null-Stunden-Verträge in Großbritannien und Deutschland wirksam vereinbart werden können. Während das britische Rechtssystem Null-Stunden-Verträgen kaum Einhalt gebietet, ist die Rechtslage in Deutschland differenziert zu betrachten. Im Kern geht es dabei um die Grenzen, die das Arbeits-, Sozialversicherungs- und das AGB-Recht Null-Stunden-Verträgen setzen. Der Autor zeigt, dass in Deutschland ausreichender Schutz für beide Arbeitsvertragsparteien besteht. Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; seit 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre der Universität Bielefeld; 2019 Promotion; Referendariat am Landgericht Bielefeld.

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Autorenporträt
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; seit 2016 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre der Universität Bielefeld; 2019 Promotion; Referendariat am Landgericht Bielefeld.