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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Juristische Fakultät - Institut für Zivilrecht), Veranstaltung: Ausgwählte Probleme des Privaten Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der am 01. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung installierte der Gesetzgeber ein neues einheitliches Insolvenzrecht in Deutschland. Neben den Änderungen zur Unternehmensinsolvenz wurde erstmals ein Regelinstrumentarium geschaffen, dass auch Verbrauchern unter Befreiung von ihren (verbliebenen) Verbindlichkeiten einen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Juristische Fakultät - Institut für Zivilrecht), Veranstaltung: Ausgwählte Probleme des Privaten Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der am 01. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung installierte der Gesetzgeber ein neues einheitliches Insolvenzrecht in Deutschland. Neben den Änderungen zur Unternehmensinsolvenz wurde erstmals ein Regelinstrumentarium geschaffen, dass auch Verbrauchern unter Befreiung von ihren (verbliebenen) Verbindlichkeiten einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht: die Verbraucherinsolvenz. Ziel der Einführung des Neunten Teils der InsO war es zum einem den besonderen Bedürfnissen verschuldeter "Verbraucher" Rechnung zu tragen und zum anderen galt es die Gerichte durch eine Förderung außergerichtlicher Einigungen und durch weit reichende Verfahrensvereinfachungen vor übermäßigen Belastungen durch Verbraucherinsolvenzverfahren zu bewahren. Die aktuellen Fallzahlen zeigen die Relevanz für die Rechtspraxis. So ist einem Bericht des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen, dass die Zahl der Verbraucherinsolvenzen unvermindert zunimmt: 2005 haben 68.898 Personen eine Verbraucherinsolvenz beantragt; bei einer Forderungssumme von knapp 13 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 40,3 %. Nach nunmehr siebenjähriger Anwendungszeit und einiger Änderungen am Gesetz3wollen die Diskussionen um die InsO nicht abebben. Im Fokus der Diskussion steht oftmals der so genannte Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei dem Nullplan handelt es sich um einen Schuldenbereinigungsplan, bei dem der Schuldner die Gläubiger um einen vollständigen Verzicht ihrer Forderungen ersucht. Diskutiert wird u. a. über die generelle Zulässigkeit eines solchen Nullplans. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es nunmehr, sowohl eine gewisse Struktur in die Diskussion um einen solchen Nullplan in der Verbraucherinsolvenz zu bringen als auch dessen Bedeutung für das eigentliche Verfahren herauszustellen. Dabei erweist es sich als hilfreich, zunächst einen Überblick über das eigentliche Verfahren der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung zu geben, um anschließend eine zielgerichtete Analyse abgeben zu können.

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