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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Institut für Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Struktur und Organisation der Medien, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Struktur und Organisation, Rechtsgrundlagen und Finanzierung zu vergleichen. Weiterhin wird auf Unterschiede die Programmkontrolle sowie die Sicherung der Meinungsvielfalt betreffend…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Institut für Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Struktur und Organisation der Medien, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Struktur und Organisation, Rechtsgrundlagen und Finanzierung zu vergleichen. Weiterhin wird auf Unterschiede die Programmkontrolle sowie die Sicherung der Meinungsvielfalt betreffend eingegangen. Abschließend soll in knapper Form die aktuelle kommunikationspolitische Kontroverse zur Rechtmäßigkeit eines gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden. Der Begriff Rundfunk, der nach dem heutigen Verständnis sowohl Hörfunk als auch Fernsehen bezeichnet, verweist zum einen auf die ursprüngliche Technik, wonach Ätherschwingungen durch elektrische Funken erzeugt wurden, zum anderen jedoch auch auf die nicht-zielgerichtete Aussendung von Signalen an mehrere Empfänger. In der Definition im Rundfunkstaatsvertrag von 1991 heißt es, Rundfunk ist „die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind...“ Auch Fernseh- und Videotext fallen damit unter den Rundfunkbegriff.