Die Darstellung gibt einen umfassenden Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum öffentlichen Gesundheitsdienst in Schleswig-Holstein. Dabei werden insbesondere das Land, Kreise und kreisfreie Städte mit ihrer Organisation und Aufgaben als Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes dargestellt. Der praxisdienliche Anhang enthält unter anderem Verordnungen zur Übertragung von Ermächtigungen und Bestimmungen von Zuständigkeiten sowie das Gesetz über die Kostenträger nach dem Infektionsschutzgesetz. Stand: 2017