Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Veranstaltung: Ausgewählte Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Investmentgesetzgebung in Deutschland blickt auf eine 45-jährige Entstehungsgeschichte zurück 1 . Wie bei den meisten Gesetzen entstand das Gesetz als Reaktion auf existierende Normenbestände, die laufend an neue sozialökonomische Problemlagen korrigiert, präzisiert und ergänzt werden. Die erste Fassung des Investmentgesetzes vom 10. April 1957, mit der zum ersten Mal eine Regulierung des Investmentrechts in Deutschland erfolgte, enthielt lediglich 29 Paragraphen. Doch bereits in der Ursprungsfassung hat es einige elementare und zugleich dauerhafte strukturelle Grundentscheidungen getroffen. Der Typenzwang für Investmentvermögen schnitt hier bereits die Vertrags- und Organisationsfreiheit der Anbieter von Investmentprodukten ein. Der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) wurde eine Depotbank zur Seite gestellt, die unabhängig sein muss und mit umfangreichen Kontrollrechten ausgestattet ist. Eine bedeutende Entwicklung war des Weiteren die Definition der treuhänderisch gebundenen Sondervermögen als Mittel der kollektiven Verwaltung der für die Anleger erworbenen Vermögensobjekte. Ende der 1960er Jahre drangen amerikanische Anbieter mit aggressiven Werbemethoden auf den deutschen Markt, dies hatte als Reaktion das Auslandsinvestmentgesetz (AuslInvestmG) zur Folge. Einem weiteren Innovationsschub der Investmentindustrie seit den frühen 1990er Jahren, der Verbreitung von Finanzderivaten, wurde durch periodische Anpassung der §§ 8 ff. KAGG Rechnung getragen. Der Umfang des KAGG hatte sich bis Ende 2003 ungefähr verfünffacht, von 29 auf 143 Paragraphen. Die innere und äußere Systematik dieses Gesetzes wurde im Laufe der Zeit bis zur Unkenntlichkeit entstellt 2 . Das Investmentrecht ist inzwischen maßgeblich durch europäische Richtlinien geprägt. Die erste Investmentfondsrichtlinie von 1985 ("OGAW-Richtlinie) wurde in 2002 durch zwei Änderungsrichtlinien ersetzt 3 . Die wichtigste Errungenschaft war hier der "Europapass", den nun auch und vor allem Anbieter von Investmentprodukten (sog. Verwaltungsgesellschaften) erhalten können. Aufgrund des europäischen Passes können bei Zulassung der Gesellschaft im Heimatland grenzüberschreitende Dienstleitungen durch Gründung einer Zweigniederlassung in sämtlichen anderen Mitgliedsstaaten erbracht werden. Neu waren hier außerdem die Vorschriften über eine angemessene Eigenmittelausstattung von Verwaltungsgesellschaften sowie die Möglichkeit einen vereinfachten Verkaufsprospekt 4 im Vertrieb mit dem Anleger zu verwenden. [...]
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