Bardo Fassbender entwickelt den Typus des 'offenen Bundesstaats' europäischer Prägung. Diesen sieht er durch eine Öffnung gegenüber der Völkerrechtsgemeinschaft gekennzeichnet, indem seine Teil- oder Gliedstaaten eigene völkerrechtliche Beziehungen zu auswärtigen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten unterhalten können. Er untersucht insbesondere die auswärtige Gewalt und die Völkerrechtsfähigkeit der bundesstaatlichen Teilstaaten und die Bedeutung einer solchen Rechtsstellung für die von Umbrüchen und Widersprüchen geprägte internationale Ordnung der Gegenwart. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht der deutsche Bundesstaat von 1867/71, 1919 und 1949, doch finden in vergleichender Analyse auch andere europäische Bundes- und dezentralisierte Staaten, die Europäische Union und - im Kontrast - die USA Beachtung. In den Grenzen seines Themas zeichnet der Autor die großen Linien der deutschen und ausländischen Rechtsentwicklung seit dem siebzehnten Jahrhundert nach, begnügt sich dabei aber nicht mit einem nur grob gezeichneten Bild, sondern dringt dort, wo es angezeigt erscheint, unter Auswertung der historischen Quellen auch in die Einzelheiten von Recht und Verfassungspolitik ein. Auf dieser Grundlage trägt er auch zur Lösung dogmatischer Probleme des geltenden deutschen Verfassungsrechts bei, insbesondere der Frage, ob sich das völkerrechtliche Vertragschließungsrecht des Bundes auch auf den Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder erstreckt. Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft, Geschichte und Politischen Wissenschaft an der Universität Bonn und der Yale Law School; 1997 Promotion; 2004 Habilitation; Ordentlicher Professor für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen.
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