Wie die Erfahrung zeigt, fällt es Verbrauchern oft schwer, individuelle Ansprüche gegen Anbieter durchzusetzen. Dies gilt speziell für Ansprüche gegen Banken und Versicherungen. Um der wachsenden Kritik der Verbraucherschutzbewegung an diesem Mißstand zu begegnen, haben die deutschen privaten Banken im Jahre 1992 nach britischem Vorbild einen 'Bankenombudsmann' eingeführt, der sich mit den Kundenbeschwerden befaßt und bis zur Höhe von DM 10.000 Entscheidungen treffen darf, die einseitig die beteiligte Bank binden, während der Kunde weiterhin die Gerichte anrufen kann. Dementsprechend ist die Einführung eines 'Versicherungsombudsmannes' vorgesehen. Thomas von Hippel untersucht das Ombudsmannverfahren der deutschen Banken einschließlich der bisher gesammelten Erfahrungen und prüft seine rechtliche Einordnung. Außerdem stellt er ausländische Spielarten und Erfahrungen mit Ombudsmann-Modellen im Bank- und Versicherungswesen dar und entwickelt auf dieser Grundlage Vorschläge für ein optimales Ombudsmann-Modell, die über den Sektor der Banken und Versicherungen hinaus für andere Wirtschaftsbranchen bedeutsam sind. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zu möglichen Verbesserungen des Verbraucherschutzes durch Selbstkontrolle der Wirtschaft. Zugleich ist die Untersuchung für die aktuelle Diskussion über 'Alternativen zur Ziviljustiz' durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von großem Interesse. ist Wissenschaftlicher Assistent an der Bucerius Law School Hamburg und Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
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