Das revidierte und zwischen Bund und Kantonen harmonisierte Beschaffungsrecht ist ein Meilenstein für die öffentliche Beschaffung. Neu geht der Zuschlag statt an das wirtschaftlich günstigste an das vorteilhafteste Angebot. Die Qualitätskriterien werden gegenüber dem Preiskriterium deutlich gestärkt. Exemplarisch für den Wandel in der Vergabekultur ist der neue Zweckartikel mit dem Fokus auf den nachhaltigen Einsatz öffentlicher Mittel. Es braucht praxisnahe Umsetzungshilfen und Sensibilisierung auf Anbieterseite sowie bei den ausschreibenden Stellen das Verständnis, dass die neue Vergabekultur eine Chance ist, die Qualität von Bau- und Infrastrukturprojekten zu stärken und anstehende Herausforderungen zu lösen. Das Werk von Dr. iur. Mario M. Marti, Rechtsanwalt, bietet eine Auslegeordnung dazu und eine Umsetzungshilfe für Personen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Ausschreibungen in der Bauwirtschaft zu tun haben.
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