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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Verfahren wegen Beleidigung nach § 185 StGB gehören in der heutigen Zeit zum Alltag eines jeden Rechtsanwalts und Richters. Dieses Delikt kollidiert immer wieder mit der durch die Verfassung geschützten Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG. Dabei werden Juristen in vielen Fällen mit der Frage konfrontiert: Wie weit erstreckt sich die künstlerische Freiheit und wo sind ihre Grenzen? Die Auseinandersetzung mit dem problematischen Verhältnis zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Verfahren wegen Beleidigung nach § 185 StGB gehören in der heutigen Zeit zum Alltag eines jeden Rechtsanwalts und Richters. Dieses Delikt kollidiert immer wieder mit der durch die Verfassung geschützten Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG. Dabei werden Juristen in vielen Fällen mit der Frage konfrontiert: Wie weit erstreckt sich die künstlerische Freiheit und wo sind ihre Grenzen? Die Auseinandersetzung mit dem problematischen Verhältnis zwischen künstlerischer Freiheit und der durch die §§ 185ff. StGB geschützten Ehre ist schließlich immer eine Einzelfallbetrachtung. Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts (BayObLG) vom 15.07.1993 auseinander. Hierin geht es um den bayrischen Liedermacher Hans Söllner und seine auf diversen Veranstaltungen vorgetragenen Äußerungen über die Politiker Peter Gauweiler, Dr. Edmund Stoiber und Dr. Franz Josef Strauß. Hauptproblematik des Urteils ist die Frage, ob es sich bei den Äußerungen um Tatsachenbehauptungen oder Werturteile handelt und ob diese von der Kunstfreiheit nach Art. 5 III GG erfasst sind sowie der Abwägung mit dem von der Verfassung garantierten Persönlichkeitsschutz der Betroffenen.