Die Untreue gem. § 266 StGB ist eine der zentralen Strafvorschriften des Wirtschaftsstrafrechts. Trotz ihrer herausragenden Bedeutung in der Praxis sind nach wie vor Probleme im Umgang des § 266 StGB ungelöst. Das Werk behandelt die Frage, ob der Irrtum über die Pflichtwidrigkeit gem. § 266 StGB einen Tatbestands- oder Verbotsirrtum begründet. Im Mannesmann-Urteil hat der BGH diese Frage offen gelassen und dafür viel Kritik erfahren. Der Autor begrüßt dagegen im Ausgangspunkt die durch den BGH im Urteil angemahnte differenzierte Betrachtung des Pflichtwidrigkeitsvorsatzes und es gelingt ihm, das Judikat des BGH erstmals plausibel zu konturieren. Im Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen Problemen des § 266 StGB greift der Autor insbesondere die Problematik auf, wie mit unbestimmten Vermögensbetreuungspflichten (z.B. Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes gem. § 43 I GmbHG) in der Praxis umzugehen ist. Er schlägt vor, die erforderliche Bestimmtheit der Gebote nicht - wie in der Rechtsprechung und Literatur verbreitet- auf der objektiven Tatbestandsseite zu suchen, sondern über den subjektiven Tatbestand in Form von sicherer Kenntnis herzustellen.
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