Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 4,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Der polizeiliche Schusswaffengebrauch als Notwehrmaßnahme im Rechtsvergleich des Bundesrechts und des Landesrechts Bayerns.“ Die dazu notwendigen Befugnisse für den Schusswaffengebrauch werden gemäß der Polizei- bzw. Zwangsgesetze gegenübergestellt und verglichen. Das Ziel ist der Vergleich von relevanten Befugnisnormen für den Schusswaffengebrauch in einer Notwehrsituation. Dadurch sollen Unterschiede für die polizeiliche Praxis herausfinden und beurteilt werden. Dazu wird sich v. a. mit den Gesetzesquellen UZwG, VwVG und PAG auseinandergesetzt. Um die Befugnisse korrekt anzuwenden wird auf Gerichtsentscheidungen, Gesetzeskommentare sowie auf juristische Auslegungstechniken zurückgegriffen. Für jedes erkannte Problemfeld wird ein Sachverhalt nach Bundesrecht und nach bayerischem Landesrecht geprüft. Dadurch wird der Normenvergleich transparenter und der Praxisbezug verdeutlicht. Die gewonnen Erkenntnisse wurden gegenübergestellt und vergleichen. Dadurch wurde insbesondere sichtbar, dass das Zwangsrecht des Bundes in Form des UZwG ergänzungsbedürftig ist und auf dieser Basis wird vom Verfasser eine entsprechende Änderung der relevanten Normen des UZwG vorgeschlagen.