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  • Format: PDF

Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Deutsche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Rechenschaftsbericht in Form eines Jahres- bzw. Konzernabschlusses aufzustellen, damit sich u.a. Gläubiger, Anteilseigner oder auch Lieferanten ein Bild über das abgelaufene Geschäftsjahr des Unternehmens machen können. Um den Informationsgehalt zu erhöhen und den Lagebericht zukunftsorientiert auszurichten, wurden die rechtlichen Anforderungen wesentlich erweitert,…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Deutsche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Rechenschaftsbericht in Form eines Jahres- bzw. Konzernabschlusses aufzustellen, damit sich u.a. Gläubiger, Anteilseigner oder auch Lieferanten ein Bild über das abgelaufene Geschäftsjahr des Unternehmens machen können. Um den Informationsgehalt zu erhöhen und den Lagebericht zukunftsorientiert auszurichten, wurden die rechtlichen Anforderungen wesentlich erweitert, indem die betreffenden Gesetze, §§ 289 bzw. 315 HGB, kodifiziert wurden. Dadurch soll der wachsenden dynamischen Veränderung in der heutigen Wirtschafts- und Arbeitswelt nachgekommen und sichergestellt werden, dass die Adressaten eine möglichst fundierte Informationsbasis besitzen, damit diese die Geschehnisse hintergründig verstehen und frühzeitig auf zukünftige Entwicklungen reagieren können. Neben den Gesetzesänderungen machte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als erweiternde Vorschrift am 07.12.2004 den Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 15 bekannt, welcher die allgemeingehaltenen gesetzlichen Anforderungen an die Inhalte des Lageberichts interpretiert und konkretisiert. Ziel dieses Standards ist es zum ei-nen, die bestehenden Unterschiede bzgl. Umfang, Inhalt und Struktur der Konzernla-geberichterstattung zu reduzieren und zum anderen den Lageberichtsadressaten entscheidungsrelevante sowie verlässliche Informationen zu liefern, welche ein zutref-fendes Bild des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vermitteln. Infolgedessen ergeben sich zahlreiche anspruchsvolle Neuerungen an die Lageberichtsinhalte, die von Unternehmen berücksichtigt werden müssen. So bestehen u.a. erweiterte Anforderungen an den Umfang der Analyse des Geschäftsver-laufs, an den Detaillierungsgrad der Angaben bezüglich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie an den Umfang des zukunftsorientierten Prognoseberichts. Die neuen gesetzlichen Vorschriften und die Regelungen des DRS 15 finden erstmalig für die nach dem 31.12.2004 beginnenden Geschäftstätigkeiten Anwendung. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Ararbeit mit der Fragestellung, wie die Umsetzung dieser Neuerungen bezüglich der Berichterstattung im Lagebericht erfolgen kann. Dabei liegt der Fokus der Betrachtung auf den konkretisierenden Anforderungen des DRS 15, die dieser an die Berichterstattung über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Prognosebericht stellt.

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